Herr Erdoğan wurde beleidigt!

Freitag, 30.09.2022

Mirko Matytschak

Der Herr Kubicki hat auf einer Veranstaltung den Herrn Erdoğan, seines Zeichens Präsident der Türkei, als Kanalratte bezeichnet. Dieser reagiert nun mit einer Beleidigungsklage. Ich spüre ein Deja Vu.

An sich ist es nicht mein Art, die täglichen Beleidigungen im politischen Kindergarten zu kommentieren. Aber in dieser speziellen Geschichte droht ein maximaler Gesichtsverlust, nämlich dann, wenn das Gericht dem Herrn Erdoğan bestätigen würde, dass der Herr Kubicki ihn zurecht eine Kanalratte genannt hat.

Herr Kubicki bereitet schon einmal den Boden für ein solches Urteil, indem er die Kanalratten als niedlich, klug und verschlagen bezeichnet. Im Bericht über den Tiervergleich heißt es:

Im Übrigen habe Kubicki dem Präsidenten indirekt unterstellt, Flüchtende als Druckmittel gegen den Westen einzusetzen. Das sei nachweislich unwahr.

Kubicki erklärt,

er habe diese Äußerung im Rahmen einer Ausführung über die Flüchtlingspolitik des türkischen Präsidenten getätigt, der einen für die Türkei vorteilhaften Deal mit der Europäischen Union zur Reduzierung der Flüchtlingszahlen abgeschlossen habe. Die türkische Regierung verurteilte Kubickis Aussagen "aufs Schärfste" und berief den deutschen Botschafter ein.

Ich will die Fakten einfach noch einmal rekapitulieren. Herr Erdoğan streitet ab, dass der Flüchtlings-Deal mit der EU für die Türkei vorteilhaft war, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, dass ihn eine gewisse Verschlagenheit auszeichnet.

In Bayern hätte man gesagt: „A Hund is a scho“. Aber das hat sich mit der Anzeige erledigt. Denn selbst wenn er vor Gericht etwas erreicht: etwas bleibt immer hängen. Zu Hause wird man nicht darüber erbaut sein, dass er höchstselbst seinen EU-Flüchtlingsdeal als nicht vorteilhaft bezeichnet hat.

 

 

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